Ausschreibung

Landesmeisterschaft 2025
Langwaffe 300-Meter-Schießen

300m Präzisions-Schießen (4101-4103 und 4105-4110)

  1. Termin und Ort:
    Freitag, 14., 21. und 28 März, jeweils von 9.oo bis 18.oo Uhr
    Samstag, 15., 22. und 29. März, jeweils von 9.oo bis 18.oo Uhr
    Sonntag, 16., 23. und 30. März, jeweils von 9.oo bis 13.oo Uhr
    auf der DEVA Schießanlage Wannsee, Stahnsdorfer Damm 12, 14109 Berlin

  2. Wettbewerbe:
    Zur Austragung kommen alle Wertungsklassen in der Disziplin:
    300m-Langwaffen-Schießen, in denen die lt. BDS-SHB geforderte Mindestteilnehmer-
    zahl erreicht wird.
    Sollte die erforderliche Anzahl Starter nicht erreicht werden, wird lt. A.3.06 (unter A.3.04) die Mindestteilnehmerzahl auf drei, Jugendklasse und Damenklasse auf 1 Starter festgelegt.

  3. Teilnahmevoraussetzung:
    Teilnahmeberechtigt an der LM sind alle BDS LV1-Mitglieder mit gültiger Jahresmarke, sofern die Anmeldung rechtzeitig erfolgt.

  4. Anmeldung:
    Die Anmeldung erfolgt wie im letzten Jahr über das Online-Anmeldesystem:
    http://bdsmeisterschaft.de/

    Der Schütze kann unter seinem Account Starts bei Meisterschaften ab dem
    15.12.2024 hinzufügen.
    Der Schütze hat für seine Starts eigenverantwortlich eine Standzeit zu buchen.
    Gebuchte Standzeiten können später jederzeit im Anmeldesystem eingesehen werden.
    Die Registrierung der Startplätze und die dazugehörige Standzeitbuchungen können bis spätestens 07.03.2025 vorgenommen werden.
  1. Startgebühr:
    Die Startgebühr beträgt für jeden Start 15,-€.
    Erfolgt die Meldung erst nach dem 07.03.2025, fällt pro gemeldeten Start eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 € an. Starter bis zum 21. Lebensjahr müssen keine Startgebühr entrichten. Die angemeldeten Schützen erhalten über ihre Vereine, bzw. Einzelmitglieder direkt Rechnungen zur Entrichtung des Startgeldes.

    Bitte keine Startgeldzahlungen vorab leisten!
  1. Sicherheitsbestimmungen und allgemeine Hinweise:
    1.) Es gelten die Bestimmungen des aktuellem BDS-SHB und der Ausschreibung zur LM 2025 300m-Langwaffen-Schießen.
    2.) Alle Schützen haben sich mind. 45 Min. vor Startbeginn unter Vorlage des BDS-Ausweises mit gültiger Jahresmarke 2024 oder 2025 zur Anmeldung und zur Waffenkontrolle gemäß aktuellem BDS-SHB vor Ort einzufinden.
    3.) Tritt ein Starter zu der für ihn vorgesehenen Startzeit nicht rechtzeitig an, so hat er keinen Anspruch auf eine Ersatzstartzeit.
    4.) Den Anweisungen der Standaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten.
    Bei groben Verstößen erfolgt eine Ahndung entsprechend dem BDS-SHB.
    5.) Unterlagen (Matten), Spektive, etc. für den Schützen werden nicht gestellt und sind daher selbst mitzubringen.
    6.) Für die PG-Disziplinen (4108/4109) wird für die LM 2025 eine elektronische Trefferauswertung vorgenommen. Aus technischen Gründen kann hierbei nur der mittlere der 5 Spiegel für die Wertungsserien ausgewertet werden.
    7.) Unbedingt beachten: Diese Landesmeisterschaft gilt als Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft 2025
    8.) Waffenbefürwortungen über Grundkontingent durch den Landesverband können nur noch vorgenommen werden bei Teilnahme an der Landes – oder Bezirksmeisterschaft des laufenden Jahres. Beide Meisterschaften zählen gleichberechtigt.

  2. Änderungsvorbehalt:
    Der Veranstalter behält sich Änderungen auf Grund von ihm nicht zu verantwortenden Ereignissen vor.

  3. Ergebnisse:
    Die vorläufigen Ergebnislisten werden kurzfristig nach Beendigung der jeweiligen Wettkämpfe ins Internet eingestellt und können von dort aus eingesehen und ausgedruckt werden. Innerhalb von 4 Wochen sind Einsprüche gegen die jeweiligen Ergebnisse beim Landessportleiter schriftlich einzulegen.
    Nach Ablauf der Einspruchsfrist und ggf. der Korrektur werden die endgültigen Ergebnislisten im Internet veröffentlicht.

  4. Wichtige Änderungen in der Sportordnung (Auszug):
    1.) Die Anzahl der abzugebenden Wertungsschüsse bleibt bei auf 20 bei der LM!
    2.) Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen, auch beim Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse ist nicht erlaubt.
    3.) Die Abgrenzung, dass Waffen für PG 100 / 300 bei ZG 100 / 300 nicht zugelassen sind, entfällt ersatzlos, so dass zukünftig mit der identischen Waffe sowohl PG als auch ZG geschossen werden kann, sofern die technischen Vorschriften erfüllt werden.
    4.) Sicherheitsfahnen sind grundsätzlich zugelassen, aber nicht verpflichtet.

  5. Hinweis:
    Der Termin für die zentrale Siegerehrung der Landesmeisterschaften Kurz- und Langwaffe im LV1 wird zeitnah auf http://www.bdslv1.de/termine-2025/ bekannt gegeben. Die Startunterlagen für das Siegerpokalschießen und die Einladung der jeweils drei Erstplatzierten in den einzelnen Meisterschaftsdisziplinen können im Internet unter www.bdslv1.de abgerufen werden. Es werden keine gesonderten Einladungen per Post versandt.

Mit sportlichem Gruß

Marcus Jeschke
Beauftragter Langwaffen 300m